Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen zur Essensversorgung der Firma Menue-Küche-Heide erfolgen ausschließlich zu den unten genannten Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Abweichungen bedürfen immer der Schriftform.
Die Firma Menue-Küche-Heide ist Dienstleister von verschiedenen Verpflegungsleistungen (z.B. Schulspeisung, Catering usw.). Die Verpflegungsleistungen mit den jeweiligen Einrichtungen erfolgen im Rahmen der ausgehandelten Verträge.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Menue-Küche-Heide, Am Silbergang 5 08340 Schwarzenberg, betreffend der Webseite und alle zur Domain gehörenden Unterseiten. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die Berechtigten der Firma Menue-Küche-Heide haben dies schriftlich bestätigt. Die Firma Menue-Küche-Heide stellt die Versorgungsleistungen unter den HACCP-Vorschriften und aller sonstigen lebensmittelrechtlich relevanten Vorschriften her.
§ 2 Vertragsabschluss
Eine Bestellung auf Grundlage unserer Angebote stellt einen Vertragsabschluss über die Lieferung und Ausgabe von Versorgungsleistungen dar. Für die Gemeinschaftsverpflegung in den Schulen, Kindereinrichtungen oder diversen anderen Einrichtungen ist der Vertragsabschluss zwischen der Firma Menue-Küche-Heide mit den kommunalen Behörden oder den betreffenden Institutionen bindend.
Sollte es aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich sein, die gewünschten und bestellten Speisen zu liefern, behält sich die Firma Menue-Küche-Heide das Recht vor, Änderungen bzw. Ersatzlieferungen anzubieten. Die Schulen, Kindereinrichtungen und diverse andere Einrichtungen werden über die Änderung zeitnah in Kenntnis gesetzt.
§ 3 Bestellungen/ Kurzfristige Abmeldungen /Änderungen / Nachmeldungen
Die Bestellungen für die Mittagsversorgung erfolgt wie in den Rahmenverträgen der jeweiligen Einrichtungen bestimmt.
Lieferaufträge und Bestellungen bedürfen nicht nur der Schriftform. Auch Bestellungen mittels Telefon/ Anrufbeantworter per Fax, E-Mail oder im Online – Bestellsystem über die Website sind stets verbindlich.
Die wöchentliche Bestellung von Schülern der Grund- und allen weiterführenden Schulen für die Folgewoche muss spätestens bis Freitag 10:00 Uhr bei uns eingegangen sein. Nachbestellungen/Abbestellungen sind wochentags bis 7:45 Uhr möglich. Des Weiteren ist die Bestellung über das Internetportal über unsere Website möglich. Den betreffenden Einrichtungen/Kunden werden die Zugangsdaten nach der Einrichtung übermittelt, bzw. wird dies für die Einrichtung freigeschaltet. Erst danach ist eine Bestellung online möglich. Für Kunden denen keine Online Bestellung möglich ist, besteht weiterhin die Möglichkeit der sonstigen Bestellwege. (siehe oben).
Für private Kunden mit frei Haus Lieferung (Assiettenkunden) ist erst nach Rücksprache eine Onlinebestellung möglich ist, die Kunden bestellen bzw. nutzen die Möglichkeit der Bestellung (siehe oben/Schriftform/per Telefon).
Sollte keine rechtzeitige Abmeldung durch den Essenteilnehmer vorliegen, wird das bestellte Essen auch bei Nichtabholung in Rechnung gestellt.
Individuelle Abreden bei der Bestellung von Leistungen im Bereich Partyservice/Catering zwischen den Vertragsparteien sind erwünscht und werden persönlich/telefonisch abgesprochen, schriftlich hinterlegt und von den Vertragspartner gegengezeichnet.
§ 4 elektronische Erfassung /Ausgabe
In Schulen/Einrichtungen, in denen die Speisenbestellung per Portal erfolgt, gibt es die Option der Mittagessenausgabe per Essensliste.
oder per Chip. Dieser ausgegebene Chip dient dann zur Zulassung bei der Essensausgabe und wird je nach Einrichtung vor Ort bereitgestellt. Beim Auslesen des Chips wird der Ausgabemitarbeiter/-in das bestellte Essen angezeigt. Hierbei werden auch Allergien/ Sonderwünsche angezeigt, sofern wir als Menue-Küche-Heide eine Information erhalten haben, bzw. dies im Portal so hinterlegt wurde.
Die Erstausgabe des Chips ist mit 5,00 € bepfandet. Bei Verlust des Chips werden dem Kunden die Kosten für die Neuprogrammierung und die Beschaffung des neuen Chips in Höhe von 5,00 € berechnet. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Verlust des Chips sofort in der Einrichtung bzw. an die Firma Menue-Küche-Heide per Mail, telefonisch oder per Fax zu melden.
Bei der Option „Essensliste“ werden die Anwesenheit und die Teilnahme am Essen der Kinder bei der Mittagessenausgabe kontrolliert und in den Listen abgehakt.
Die Firma Menue-Küche-Heide behält sich das Recht vor, nach den geschäftlichen Bedingungen zu entscheiden, welche Option in welcher Einrichtung angewendet wird.
§ 5 Bezahlung der Versorgungsleistung
In den Rahmenverträgen/Vereinbarungen sind die Preise zur Speisenversorgung festgelegt und werden den Essenteilnehmer entsprechend offeriert, mitgeteilt oder können in den Einrichtungen z. B. bei den Leiter-innen erfragt werden.
Die Bezahlung des Essengeldes erfolgt in der Regel bargeldlos über das SEPA Lastschriftverfahren. Der Kunde verpflichtet sich, seiner Zahlung fristgemäß nachzukommen bzw. für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen.
Die Kosten für eventuelle Rückbuchungen, die der Kunden zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten. Die entstehenden Rücklastkosten
werden mit 5,00 € zuzüglich der entstehenden Kosten der Hausbank in Rechnung gestellt.
Wird vom Kunden im Online-Bestellsystem eine Bankverbindung ( IBAN ) angegeben bzw. eingetragen, stimmt der Kunde der Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch das SEPA Lastschriftverfahren zu.
§6 Nichtzahlung der Essengeldbeträge
Erfolgt trotz Fälligkeit und mehrmaliger Aufforderung (1. Mahnung) keine Zahlung durch den Kunden behält sich die Firma Menue-Küche-Heide das Recht vor, die weiteren Leistungen vorzuenthalten, ohne zur Nachlieferung verpflichtet zu sein und ohne das die Ansprüche aus dem Vertragsabschluss dabei verloren gehen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der Menue-Küche-Heide. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
§ 8 Vertragslaufzeiten /Kündigung/ Geltungsbereiche der Verträge
Der Vertrag zur Mittagsversorgung mit dem jeweiligen Kunden/gesetzlichen Vertreter wird auf unbestimmte Zeit geschlossen bzw. gelten die schriftliche Verträge mit den jeweiligen Einrichtungen, welche von der Firma Menue-Küche-Heide beliefert werden.
Mit dem Ausscheiden des Essenteilnehmers/Kindes/ Schüler aus der Kindereinrichtungen/Schule oder der jeweiligen betreffenden Einrichtung endet der Versorgungsvertrag. Das beiderseitige Vertragsverhältnis endet erst mit der vollständigen Bezahlung des Essengeldes.
§ 9 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle
einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter
Menue-Küche-Heide
Am Silbergang 5
08340 Schwarzenberg
Tel. 03774/25336
Fax: 03774/761718
E-Mail: menuekuecheheide-szb@web.de
Firmeninhaber: S. Zeise
Erstfassung Stand 08/1993 – Aktualisiert Stand neu: 07/2022